AGB
Almgarten GmbHAllgemeine Geschäftsbedingungen
I.
Der vom Auftraggeber angegebene Leistungsumfang gilt hinsichtlich Speisen- und Getränkefolge,
Personenzahl, Dekorationswunsch und Beginn und Ende der Veranstaltung mit Unterschrift des Bestellers als
verbindlich vereinbart.
Der Auftragnehmer behält sich vor, in der Menüzusammenstellung eine Änderung für den Fall vorzunehmen,
dass aus Gründen, die nicht von der Knödelalm zu vertreten sind, Teile des Menüs durch andere gleichwertige
Speisen oder Getränke ersetzt werden müssen.
II.
Der durch den Auftraggeber angegebene und durch Unterschrift bestätigte Leistungsumfang dient als
Berechnungsgrundlage. Mehrungen im Leistungsumfang und der Getränkeumsatz werden nach dem
tatsächlichen Anfall in Rechnung gestellt.
Bei einer Stornierung des Auftrages später als 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist der Auftragnehmer
berechtigt, 50 % des sich aus der Reservierung ergebenden Mindestumsatzes in Rechnung zu stellen.
Bei einer Reduzierung der Personenzahl um mehr als 10 %, bzw. einer Stornierung des Auftrages später als 7
Tage vor Veranstaltungsbeginn ist der Auftragnehmer berechtigt, 100 % des sich aus der Reservierung
ergebenden Mindestumsatzes, bzw. 100 % des sich aus der Reduzierung der Personenzahl ergebenden
Minderumsatz in Rechnung zu stellen.
III.
Für den Fall, dass der Auftrag nicht vom Auftraggeber selbst oder dem gesetzlichen Vertreter des
Auftraggebers erteilt wird, erklärt der Auftraggeber mit seiner Unterschrift unter den Auftrag, hierzu vom
Auftraggeber ermächtigt zu sein. Vertragspartner der Knödelalm und damit Rechnungsadressat bleibt der
Auftraggeber, auch für den Fall, dass der Auftrag im Rahmen einer Gesamtdienstleistung für einen Dritten
erfolgt.
IV.
Bei Bestellung sind 50 % des sich aus der Reservierung ergebenden Mindestumsatzes als Vorauszahlung vom
Auftraggeber zu leisten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung der Veranstaltung abzulehnen,
falls diese Vorauszahlung nicht spätestens 20 Tage vor der Veranstaltung geleistet wird. Bei der
Zahlungsanweisung sind das Datum und der Name der Veranstaltung anzugeben. Die Schlussrechnung ist am
Ende der Veranstaltung zur Zahlung fällig. Eine andere Zahlungsweise ist schriftlich vor Durchführung der
Veranstaltung zu vereinbaren.
V.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Beschädigungen oder Änderungen an der Hütte und an der Einrichtung
auf eigene Kosten in den ursprünglichen Zustand zurückzuführen.